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   VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06 We   

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VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06 We (https://dejure.org/2008,26208)
VG Weimar, Entscheidung vom 02.07.2008 - 3 K 1774/06 We (https://dejure.org/2008,26208)
VG Weimar, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 3 K 1774/06 We (https://dejure.org/2008,26208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AVBWasserV § 2; BGB a F § 195; BGB a F § 288; BGB n F § 199 Abs 1; BGB n F § 204; BGB n F § 209; BGB § 818 Abs 2; BGB § 818 Abs 3; EGBGB Art 229 § 1; EGBGB Art 229 § 6
    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch für Trinkwasserlieferung auch gegen Grundstückspächter; Zeitpunkt der Anspruchsentstehung; Verjährung; Prozesszinsen; Einrede der Entreicherung; Funktionsnachfolge; öffentlich-rechtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Erhebung von Gebühren für einen Zeitraum vor Wirksamkeit einer Gebührensatzung; Übergang eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines (fehlerhaften) Zweckverbandes auf den späteren richtigen Zweckverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    OVG (vgl. Urteil vom 25.02.2004 - 4 KO 703/01 - J URIS, Rdnr. 49 ff.; ebenso bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses des fehlerhaften Verbands: VG Dresden, Urteil vom 05.07.2000 - 14 K 3910799 - J URIS, Rdnr. 56; Saugier, Der fehlerhafte Zweckverband [Kommunalrecht - Kommunalverwaltung Bd. 37 - 2001], S. 122 ff.) handelt ein fehlerhafter, also nicht wirksam gegründeter, Zweckverband öffentlich-rechtlich; zumindest dann wenn der fehlerhafte Zweckverband - wie hier - das Be-.

    Diese Bereicherung ist auch ungerechtfertigt, da ihr mangels wirksamer Satzungen des Klägers kein rechtswirksames öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis bzw. Gebührenschuldverhältnis zugrunde lag (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 25.02.2004 - 4 KO 703/01 - J URIS, Rdnr. 67).

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch entstand jeweils im Zeitpunkt der Vermögensverschiebung (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 25.02.2004 a.a.O. Rdnr. 76), im hiesigen Fall mithin im Jahr 2000.

    OVG (Urteil vom 25.02.2004 a.a.O. Rdnr. 69) für den Beginn der Verjährung des Erstattungsanspruchs abgestellt.

    Hand - Bürger (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 25.02.2004 a.a.O. Rdnr. 44).

    Vertrauensschutzgesichtspunkte sind nicht ersichtlich, der Bürger (hier: die Beklagte) konnte nicht mit einer kostenlosen Belieferung bzw. Entsorgung ernstlich rechnen (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 25.02.2004 a.a.O. Rdnr. 70).

    Da der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch jeweils im Zeitpunkt der Lieferung entstand und damit auch fällig wurde (vgl. nochmals Thür. OVG, Urteil vom 25.02.2004 a.a.O. Rdnr. 76), stehen hier auch Ansprüche aus der Zeit vor dem 01.05.2000 im Raum.

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    OVG vom 09.12.2003 (- 4 KO 583/03 - JURIS, Rdnr. 26 ff.).

    Der Kläger ist erst am 28.03.2002 rechtlich wirksam als Zweckverband entstanden (vgl. nochmals das Urteil des Thür. OVG vom 09.12.2003 a.a.O. Rdnr. 55).

    OVG (4 KO 583/03 a.a.O. Rdnr. 55).

    Erst ab dann wusste der Kläger definitiv, dass er für den Zeitraum vor dem 28.03.2002 keine Gebühren erheben kann (vgl. das Urteil vom 09.12.2003 a.a.O. Rdnr. 56).

  • OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05

    Gründungszweckverband/Teilrechtsfähigkeit; privatrechtlicher Entgeltansprucheines

    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    Anders dürfte der Fall zu beurteilen sein, wenn das Benutzungsverhältnis der Bürger mit dem faktischen Vorverband (fehlerhaften Zweckverband) privatrechtlich ausgestaltet war (dann für Anwendung des § 812 BGB: Sächs. OVG, Urteil vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, J URIS, Rdnr. 29; Saugier, a.a.O. S. 123 f.), dies bedarf hier aber letztlich keiner Entscheidung.

    Hierauf hat das OVG Sachsen im Berufungsurteil (vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, J URIS, Rdnr. 29) Bezug genommen.

    Für die Wasserlieferungen/Abwasserentsorgungen vor dem 01.05.2000 und dem damit vor dem 01.05.2000 entstandenen Erstattungsanspruch verbleibt es damit bei der Anwendung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., d.h. 4 % Prozesszinsen (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 12.09.2007 a.a.O. Rdnr. 35), nur für die in der Zeit danach entstandenen Erstattungsforderungen (i.V.m. Art. 229 § 7 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB) gibt es 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. Die entsprechende Aufteilung muss ebenfalls in Anwendung des § 287 Abs. 2 i.V.m Abs. 1 Satz 1 ZPO geschätzt werden, wobei sich hier eine Aufteilung nach Monaten anbietet.

  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1109/04

    Beiträge; Keine Heilung von Beitragsbescheiden eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    Vorher existierte nur ein sog. fehlerhafter Zweckverband gleichen Namens, dem allerdings mangels wirksamer Gründung keine Hoheitsrechte zustanden und der deshalb auch keine rechtlich wirksamen Beitrags- bzw. Gebührensatzungen erlassen konnte (vgl. Thür. OVG a.a.O. Rdnr. 57; Urteil vom 31.05.2005 - 4 KO 1109/04 - J URIS, Rdnr. 30; Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2008, § 8 Rdnr. 1421).

    OVG (in seinem Urteil vom 31.05.2005 a.a.O. Rdnr. 35) zunächst konkret nur von der Funktionsnachfolge bezüglich der Befugnis zur Aufhebung von Verwaltungsakten des fehlerhaften Zweckverbandes, später aber allgemein vom Übergang der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und Berechtigungen, die beim fehlerhaften Zweckverband entstanden sind, kraft Funktionsnachfolge (a.a.O. Rdnr. 36; ebenso: Blomenkamp a.a.O. Rdnr. 1422).

    Da nun aber vieles dafür spricht, dass letztlich die Wahl des fehlerhaften Zweckverbandes bezüglich des Versorgungsregimes - öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich - auch die Ausformung des Erstattungsregimes beeinflusst (s.o.; kritisch nur Steuber, LKV 2005, 153, 154), so ist auch grundsätzlich für das Entstehen des (faktischen) Benutzungsverhältnisses und damit dessen Rückabwicklung auf die Entscheidung des fehlerhaften Zweckverbandes bezüglich des Leistungsempfängers/Entgeltschuldners abzustellen, zumindest, wenn - wie hier - die Beteiligten zwar im Rahmen des Nutzungsverhältnisses über die Höhe der Ansprüche insbesondere im Abwasserbereich gestritten haben, nicht aber über das Bestehen des Benutzungs- 2 der noch vom fehlerhaften Zweckverband erlassene Gebührenbescheid war als Verwaltungsakt zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 31.05.2005 a.a.O. Rdnr. 24 m.w.N.; Blomenkamp a.a.O.; Saugier a.a.O. S. 121 f.).

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 186/91

    Wertersatz bei unbefugter Stromentnahme

    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    Bei einem nach § 812 BGB entschiedenen Fall eines (längeren) Stromdiebstahls hat der BGH (Urteil vom 14.01.1992 - VI ZR 186/91 -, J URIS , Rdnr. 9) die Tarife des örtlichen Elektrizitätsversorgers als die übliche Vergütung eingeordnet.
  • BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04

    Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde

    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    Die Vorschrift des § 291 Satz 1 BGB wird nach soweit ersichtlich allgemeiner Meinung auch im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches angewendet (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18.03.2004 - 3 C 23/03 - JURIS, Rdnr. 49 sowie [allgemein zu Prozesszinsen im öffentlichen Recht] BVerwG, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 B 35/04 - J URIS, Rdnr. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2004 - L 16 B 34/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    Berücksichtigt man weiterhin, dass beim Erstattungsanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe den oben bereits zitierten Beschluss vom 16.11.2007 a.a.O. Rdnr. 16; ähnlich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.04.2004 - L 16 B 34/04 KR ER - J URIS, Rdnr. 32) der Blick auf den Vermögenszuwachs des Schuldners (hier: Beklagte) zu richten ist und nicht auf die Einbuße des Gläubigers (hier: Kläger), so ist eine Ausrichtung der Höhe des Anspruches nach den Kosten (d.h. Vermögenseinbuße) des Klägers nach Auffassung der Kammer damit unvereinbar.
  • VG Leipzig, 12.02.2003 - 6 K 25/01
    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    Das VG Leipzig (Urteil vom 12.02.2003 - 6 K 25/01 -, J URIS, Rdnr. 39 ff.) hat bei einer Erstattungsforderung eines Zweckverbandes den Wert der Nutzung durch eine Schätzung gemäß § 287 Zivilprozessordnung - ZPO - ermittelt, wobei es sich an einer vorhandenen Gebührenkalkulation orientiert hat.
  • VG Weimar, 22.10.1998 - 3 K 1708/96

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr; Wasser- und

    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    teil vom 22.10.1998 - 3 K 1708/96.We -).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
    Nach inzwischen h.M. ist hierbei aber auch § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06 - J URIS, Rdnr. 20 ff.; Urteil vom 25.10.2007 - VII ZR 205/06 - JURIS, Rdnr. 23; dem folgend: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2008 - 6 A 11154/07 - JURIS, Rdnr. 31); d.h. die Verjährung beginnt erst ab Kenntnis des Anspruchs (genauer: am Ende dieses Jahres, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2007 a.a.O. Rdnr. 24).
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95

    Keine Gebührenerhebung ohne Gebührensatzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 6 A 11154/07

    Inhaftungnahme des Firmenerwerbers für Gewerbesteuerschulden und

  • OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06

    Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten

    2012, 132-135; Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 -, das aber für den Wasserbereich von einem privatrechtlichen Vertrag ausgeht, und auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 2007 - 5 B 191/05 - KStZ 2008, 137-139; a. A. Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 2. Juli 2008 - 3 K 1774/06 We - juris Rn. 37 (n. r.); siehe auch Blomenkamp in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2012, Rn. 1422 zu § 8).

    Soweit es bei Bemessung der Höhe des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches des Beklagten in entsprechender Anwendung des § 818 Abs. 2 BGB auf den Vermögenszuwachs beim Kläger und nicht auf die Vermögenseinbuße beim Beklagten ankommt, zwingt auch dieser Gesichtspunkt nicht dazu, den objektiven Wert des gelieferten Wassers aus der Sicht des Verbrauchers nach dem Durchschnittspreis zu bestimmen (so aber Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 2. Juli 2008 - 3 K 1774/06 We - a. a. O.).

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